Die Begriffe rund um den Lebenszyklus von Gebäuden werden in Normen, Software und Regelwerken unterschiedlich verwendet — und dasselbe Wort meint oft zweierlei. Das sind die Definitionen, die auf dieser Seite durchgängig gelten, jeweils für sich zitierbar formuliert.
- Graue Emissionen
- Treibhausgasemissionen aus Herstellung, Transport, Einbau, Instandhaltung und Rückbau der Baustoffe eines Gebäudes — also alles außer der Energie, die das Gebäude im Betrieb verbraucht.
- Graue Energie
- Der gesamte Energieaufwand über den Lebenszyklus der eingesetzten Materialien. Zusammen mit prozessbedingten Emissionen ergeben sich daraus die grauen Emissionen — die beiden Begriffe werden oft vermischt, meinen aber Energie beziehungsweise Treibhausgase.
- Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP)
- Das Treibhauspotenzial eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus, angegeben in kg CO₂-Äquivalent. Nach der novellierten EPBD ist es ab 1. Januar 2028 für Neubauten über 1.000 m² Nutzfläche und ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten im Energieausweis auszuweisen.
- EN 15978
- Die europäische Norm zur Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden. Sie definiert die Lebenszyklusmodule (A bis D), die zwei Kennwerte überhaupt erst vergleichbar machen, und ist die von der EPBD benannte Berechnungsmethode.
- Ökobilanz (LCA)
- Die systematische Bewertung der Umweltwirkungen eines Gebäudes über seinen Lebenszyklus. Die Gebäudeökobilanz ist die Grundlage für den GWP-Nachweis und für Zertifizierungen wie DGNB oder QNG.
- EPBD (EU-Gebäuderichtlinie)
- Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Neufassung (Richtlinie (EU) 2024/1275, in Kraft seit 28. Mai 2024) führt die Pflicht zur Ermittlung und Offenlegung des Lebenszyklus-GWP ein und verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 1. Januar 2027 nationale Fahrpläne für Grenzwerte vorzulegen.
- GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Das deutsche Gesetz, über das die Vorgaben der EPBD in nationales Recht überführt werden. Die Anforderungen an das Lebenszyklus-GWP werden über diesen Weg für Neubauten in Deutschland verbindlich.
- Nutzfläche
- Die Bezugsgröße für die EPBD-Schwelle: ab 1. Januar 2028 gilt die Ausweispflicht für neue Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten.
- Kreislaufpfad
- Die Einordnung eines Bestandsbauteils — erhalten, wiederverwenden, aufarbeiten, ersetzen oder neu. Sie bestimmt, wie viel der bereits gebundenen grauen Emissionen vermieden wird.
- EPD (Umweltproduktdeklaration)
- Eine unabhängig verifizierte Deklaration der Umweltwirkungen eines konkreten Produkts nach EN 15804. Sie beschreibt dieses Produkt aus diesem Werk — nicht eine Materialklasse im Allgemeinen.
- Vorbewertung
- Eine indikative Abschätzung der grauen Emissionen in der frühen Planungsphase, solange der Entwurf noch veränderbar ist. Sie stützt die Entscheidung zwischen Varianten, ersetzt aber keine zertifizierte Ökobilanz und kann nicht der ausgewiesene Wert sein.
Die genannten Schwellenwerte entsprechen dem Stand August 2026. Eine indikative Bewertung ersetzt weder eine zertifizierte Ökobilanz noch einen Energieausweis.